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Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem im Grundgesetz-Artikel 20a verankerten Staatsziel. Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem 14 Nationalparks (siehe Nationalparks in Deutschland), 19 Biosphärenreservate, 95 Naturparks sowie tausende von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern.
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